Schülerinnen und Schüler und sonderpädagogischem Förderbedarf werden gezielt im Unterricht an unserer Schule unterstützt. Der Mobile Sonderpädagogische Dienst (MSD) berät entsprechend Art. 21 BayEUG Schule, Schülerinnen und Schüler sowie Erziehungsberechtigte hinsichtlich eines individuellen Nachteilsausgleichs und schlägt pädagogische Fördermaßnahmen vor.
Unterstützung
- Individuelle Unterstützung
Individuelle Unterstützung wird durch pädagogische, didaktisch-methodische und schulorganisatorische Maßnahmen sowie die Verwendung technischer Hilfen gewährt, soweit nicht die Leistungsfeststellung berührt wird. Diese Maßnahmen werden an den Schulen vor Ort nach Maßgabe des § 32 BaySchO vereinbart (z. B. individuelle Pausenregelung). - Nachteilsausgleich
Durch einen gewährten Nachteilsausgleich (§ 33 BaySchO) werden Prüfungsbedingungen angepasst, wesentliche Leistungsanforderungen bleiben hingegen gewahrt (z. B. Zeitzuschlag). - Notenschutz
Sofern auf einen wesentlichen Kernbereich einer Leistung verzichtet wird (z. B. Verzicht auf Bewertung der Rechtschreibung), handelt es sich um eine Maßnahme des Notenschutzes (§ 34 BaySchO). Auf die Anwendung des Notenschutzes wird in der Zeugnisbemerkung hingewiesen.
Nachteilsausgleich und Notenschutz sind demnach Maßnahmen, die die Bedürfnisse von Schülerinnen und Schülern mit einer Einschränkung in Prüfungssituationen berücksichtigen. Individuelle Unterstützungsmaßnahmen hingegen unterstützen im schulischen Alltag.
Ansprechpartner: ZwRSK Michael Hohberger